Für was wir stehen

Auszug aus der Satzung

§ 1 Name & Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein Zwergerlmarkt Pocking e.V.“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e. V.“.
  2. Sitz des Vereins ist in Pocking.

§ 2 Zweck

  1. Zweck des Vereins ist die finanzielle Förderung der Kinderbetreuungseinrichtungen in Pocking, hiervon ausgenommen sind alle Schulen. Die Einnahmen werden mit der Durchführung von maximal zwei Kinder-Secondhand-Märkten (Frühjahr/Herbst) pro Kalenderjahr und evtl. andere Veranstaltungen erzielt.
  2. Wir wollen die Interessen der Kinder und Erzieher/innen der Betreuungseinrichtungen in enger Zusammenarbeit mit den Leitungen abstimmen und finanziell bei der Anschaffung von Spielzeugen, Büchern, Ausflügen/Erlebnissen und besonderen Wünschen unterstützen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
  2. „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist ein Förderverein im Sinne des § 58 Nr. 1  AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 genannten Zwecke verwendet.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  7. Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

Die gesamte Satzung entnehmen Sie hier